Uni Freiburg Jus: KI in der Arbeit
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg ist KI nicht verboten, aber transparent zu machen. Für Arbeiten, die ab 16. Februar 2026 begonnen werden, verlangt die Fakultät, dass du KI-Nutzung beim Verfassen in einem Verzeichnis im Anhang festhältst, bei erheblichem Beitrag den Chatverlauf beilegst und unvermeidbar übernommenen KI-Output in einer Fussnote kennzeichnest. Reine Recherche ist ausgenommen.
Was der offizielle Text sagt
Das sind die Worte der Hochschule, so zitiert, wie sie publiziert sind. Ist das Original französisch, fasst die dritte Spalte es zusammen; es ist keine Übersetzung.
| Quelle | Offizieller Wortlaut (wörtlich) | Was das für dich heisst |
|---|---|---|
| Freiburg Jus: KI in schriftlichen ArbeitenQuelle 1 | Les nouvelles directives relatives à l’utilisation de l’intelligence artificielle dans les travaux écrits ne reposent pas sur des interdictions ; elles visent plutôt à assurer la transparence quant à l’utilisation des outils d’IA dans les travaux écrits. | Sinngemäss: Die Regeln verbieten KI nicht, sie verlangen Transparenz. |
| Freiburg Jus: KI in schriftlichen ArbeitenQuelle 1 | en principe, toute utilisation d’outils d’IA pour la rédaction du travail doit être consignée dans un « répertoire d’utilisation de l’intelligence artificielle » annexé à la version électronique du travail. Un exemple d’un tel répertoire figure en annexe à la Directive n° 3. | Sinngemäss: Jede KI-Nutzung beim Verfassen kommt in ein Verzeichnis im Anhang der elektronischen Fassung; die Directive n° 3 enthält ein Beispiel. |
Was du tun musst
Frag deine Betreuungsperson, bevor du zu schreiben beginnst, und führe ein kurzes Protokoll jeder KI-Nutzung (Tool, Datum, Aufgabe, was du übernommen hast). Die Deklaration füllst du aus einem Protokoll viel leichter aus als aus dem Gedächtnis.
Die Directive n° 3 kurz gefasst (sinngemäss, Ziff. 59c–59e): Du führst ein Verzeichnis jeder KI-Nutzung beim Verfassen (59c); reine Nutzung als Suchmaschine gehört nicht hinein. Hat die KI erheblich zum Inhalt beigetragen, etwa beim Gliedern, Entwickeln oder Prüfen von Argumenten, legst du den Chatverlauf bei (59d). Wichtig ist, dass du übernommenen KI-Output möglichst vermeidest; falls doch, gehören Prompt, Tool und Datum in eine Fussnote (59e).
Was die Regel offenlässt
Das gilt nur für die Rechtsfakultät, nicht für die ganze Universität Freiburg. Vor dem 16.02.2026 begonnene Arbeiten bleiben unter der älteren Directive. Den Anhang mit Beispielverzeichnis und angepasster Selbständigkeitserklärung haben wir nicht abgeschrieben.
Fragen, die dieser Leitfaden beantwortet
Jede Antwort unten stammt aus den datierten Feldern dieser Seite. Nichts davon ist zusätzlich für Suchmaschinen geschrieben.
Ist KI an der Rechtsfakultät Freiburg verboten?
Nein. Die Regeln verlangen Transparenz, nicht Verzicht.
Welche Arbeiten sind betroffen?
Proseminar-, Seminar-, Master- und Forschungsarbeiten sowie Praktikumsberichte, die ab 16.02.2026 begonnen werden; propädeutische Arbeiten ab 14.09.2026.
Wann lege ich den Chatverlauf bei?
Wenn die KI erheblich zum Inhalt beigetragen hat (Ziff. 59d).